Unterschriften gegen Rotstiftpolitik
Kein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab 2 Jahren
Sparmaßnahme
Die schwarz-grüne Koalition hatte vereinbart, ab 2010 einen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder ab zwei Jahren einzuführen. Dies wird nun bis 2013 zurückgestellt.
Kritik und Alternativen
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung, verbunden mit entsprechenden Rechtsansprüchen ist aus zwei Gründen wichtig: Zum einen ermöglicht er den Eltern die bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit, was vor allem den Frauen zugute kommt, die bisher immer noch mehr oder weniger zwangsweise auf die Hausarbeit verwiesen waren. Zum anderen bietet die öffentliche Tagesbetreuung den Kindern eine gute Betreuung und spielerische Bildung. Vor allem das Zusammensein mit anderen Kindern ist wichtig für die persönliche Entwicklung. Diese Angebote sind vor allem für Kinder aus sozial belasteten, bildungsfernen Familien wichtig, und sie sind ein Beitrag zur Integration. Immer mehr Kinder wachsen in Hamburg unter schlechten Bedingungen, in Armut auf. Für diese Kinder ist das Hinauszögern der Betreuungsangebote keine gute Nachricht.
Ab dem Jahr 2013 gilt bundesweit sowieso der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder ab einem Jahr; das „Zurückstellen“ des Senats ist also Augenwischerei.