Unterschriften gegen Rotstiftpolitik
Kürzung der Ermäßigungen für behinderte Kinder
Sparmaßnahme
Für Eltern behinderter Kinder galten bisher andere Beitragsbemessungsregelungen bei der Erhebung der Kita- und Hortgebühren. Dies trug der Tatsache Rechnung, dass behinderte Kinder in der Regel erhebliche zusätzliche Aufwendungen für ihre Familien mit sich bringen. Künftig sollen die Eltern für jene Kinder 50% der regulären Kita- und Hortgebühren zahlen. Das bedeutet für die meisten Betroffenen jedoch eine erhebliche Mehrbelastung gegenüber der bisherigen Regelung.
Kritik und Alternativen
Die gesonderte Beitragsbemessung für behinderte Kinder war sachlich gerechtfertigt. Sie war ein Beitrag zur fairen Chancengleichheit für behinderte Menschen, zum Abbau von Barrieren und Diskriminierungen. Ihre Kürzung bedeutet daher einen Rückfall im Kampf um die Gleichstellung behinderter Menschen. Gerade vor dem Hintergrund, dass Deutschland einerseits Ende 2008 die UN-Charta für die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet und sich damit zu einem raschen Abbau von Barrieren und Diskriminierungen verpflichtet hat, ist diese Maßnahme inakzeptabel. Deutschland ist im Vergleich zu vielen anderen Industrieländern bei der Integration und Inklusion Behinderter ohnehin noch sehr rückständig, von Barrierefreiheit kann bei weitem keine Rede sein.