Sparmaßnahme
Die Kosten der Unterkunft für die Bezieher sozialer Leistungen (ALG II und Sozialhilfe), also Miete und Heizkosten, werden vom Bund und von den Kommunen jeweils anteilig bezuschusst. Die Sozialbehörde will die erwarteten Ausgabenanstiege aufgrund steigender Arbeitslosigkeit und Armut einsparen. Dazu will sie mit dem Bund einen höheren Bundeszuschuss erwirken. Was kommt, wenn dies nicht oder nur teilweise gelingt, wird zwar nicht konkret gesagt; aber es ist klar, dass dies eine Senkung der Zuschüsse zur Folge haben wird.