Unterschriften gegen Rotstiftpolitik

Kitas

Hortbetreuung an Schulen I – Hortreform verschlechtert Betreuungsqualität

Sparmaßnahme

Mit Beginn des nächsten Schuljahres 2011/12 sollen die Kinderhorte (Kindertagesstätten für Schulkinder) von den Kitas an die Schulen verlagert werden, damit es für alle Kinder eine kostenlose Hortbetreuung bis 16 Uhr geben kann; das bedeutet mittelfristig eine Aufstockung von 10.000 bis 12.000 neuen Hortplätzen, gut 50% mehr als bisher.

Doch der Haken ist, dass dafür keine einzige Erzieher/innen-Stelle mehr geschaffen werden soll! Der Betreuungsschlüssel wird sich also massiv verschlechtert: In Zukunft wird eine Erzieherin oder ein Erzieher für 23 Kinder zuständig sein.

Erhöhung des Essengeldes in Kita und Hort

Sparmaßnahme0

Das Essensgeld soll sowohl in der Kita als auch im Hort deutlich erhöht werden: Im Krippen- und Elementarbereich von jetzt 60 Cent auf 1 Euro pro Tag, im Hortbereich sogar auf 2 Euro am Tag. Die ermäßigten Sätze für Hartz-IV-BezieherInnen steigen auf 80 Cent bzw. 1 Euro (Hort).

Höhere Kita- und Hortgebühren für Eltern mit mittlerem Einkommen

Sparmaßnahme

Die Kita- und Hortgebühren sollen für Eltern mit mittlerem Einkommen deutlich steigen, bei einem Netto-Haushaltseinkommen ab 3.000 Euro auf bis zu 100 Euro mehr pro Monat. Der Höchstbeitrag wird dann bei 496 Euro pro Kind liegen statt bisher 396 Euro. Und das erhöhte Essensgeld kommt noch obendrauf.

Hortbetreuung an Schulen II

Sparmaßnahme

Kostenlos wird die Hortbetreuung nur zwischen 8 und 16 Uhr, davor und danach sind gestaffelte Gebühren fällig.

Kein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab 2 Jahren

Sparmaßnahme

Die schwarz-grüne Koalition hatte vereinbart, ab 2010 einen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder ab zwei Jahren einzuführen. Dies wird nun bis 2013 zurückgestellt.

Kürzung der Ermäßigungen für behinderte Kinder

Sparmaßnahme

Für Eltern behinderter Kinder galten bisher andere Beitragsbemessungsregelungen bei der Erhebung der Kita- und Hortgebühren. Dies trug der Tatsache Rechnung, dass behinderte Kinder in der Regel erhebliche zusätzliche Aufwendungen für ihre Familien mit sich bringen. Künftig sollen die Eltern für jene Kinder 50% der regulären Kita- und Hortgebühren zahlen. Das bedeutet für die meisten Betroffenen jedoch eine erhebliche Mehrbelastung gegenüber der bisherigen Regelung.

Inhalt abgleichen